Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.03.1961

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.1961 - III C 256.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1000
BVerwG, 01.03.1961 - III C 256.58 (https://dejure.org/1961,1000)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1961 - III C 256.58 (https://dejure.org/1961,1000)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1961 - III C 256.58 (https://dejure.org/1961,1000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1178
  • DVBl 1961, 796
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.09.1959 - IV C 166.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1961 - III C 256.58
    Bestätigung von BVerwG IV C 166.58, Urteil vom 22. September 1959.

    Wie der IV., ebenfalls mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßte Senat in seinem Urteil vom 22. September 1959 - BVerwG IV C 166.58 - (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427, 3 zu § 13 LAG Nr. 53 = Mtbl. BAA 1960 S. 53) ausgeführt hat, würde eine Inbrandsetzung eines Gebäudes in dem vom Gegner angegriffenen oder bedrohten Gebiet durch zurückgehende eigene Truppen eine mit kriegerischen Ereignissen zusammenhängende Schädigung im Sinne des § 4 FG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 LAG darstellen, und zwar selbst dann, wenn diese Inbrandsetzung auf fahrlässiges Verhalten der abziehenden Soldaten zurückgeht.

  • BVerwG, 17.08.1961 - III C 288.58

    Rechtsmittel

    Vertragliche Ansprüche müssen aber bei der Anrechnung nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 FG außer Betracht bleiben, wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 1. März 1961 - BVerwG III C 256.58 - (NJW 1961 S. 1178) ausgesprochen hat (vgl. auch die Entscheidung vom 20. April 1961 - BVerwG III C 109.59 -).
  • BVerwG, 24.05.1962 - III C 134.60

    Kürzung des Schadensgrundbetrages um Zahlungen seitens der

    Der erkennende Senat hat sich mit der Frage der Anrechnung von Leistungen im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses in seinem Urteil vom 1. März 1961 - BVerwG III C 256.58 - (NJW 1961 S. 1178) auseinandergesetzt und dabei ausgeführt, daß die Zahlungen der Oldenburgischen Landesbrandkasse weder auf Grund der Kriegssachschädenverordnung noch auf Grund anderer Vorschriften gewährt würden und daher nicht als Entschädigungen gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 FG anzusehen seien.
  • BVerwG, 13.05.1964 - IV C 147.63

    Feststellung und Entschädigung eines Hausratverlustes - Auf dem Transport

    Verneint hat die Rechtsprechung bei Leistungen aus der Individualversicherung den Begriff "Entschädigungszahlung" (Urteile BVerwG III C 256.58 und BVerwG IV C 181.60, BVerwGE 14, 220), weil diesen Leistungen Beiträge des Versicherungsnehmers gegenüberstehen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1961 - III C 77.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1024
BVerwG, 02.03.1961 - III C 77.60 (https://dejure.org/1961,1024)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1961 - III C 77.60 (https://dejure.org/1961,1024)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1961 - III C 77.60 (https://dejure.org/1961,1024)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Hausratentschädigung für vertreibungsbedingten Hausratverlust - Einstufung in die erste bzw. zweite Schadensstufe - Zurechenbarkeit einer Trennungsentschädigung zu den Einkünften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1178
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 20.06.1964 - III C 6.60

    Gewährung von Hausratentschädigung nach der Schadensstufe 1 bzw. Schadensstufe 2

    Die einem Beamten gezahlten Tage- und Übernachtungsgelder sowie die Trennungsentschädigung sind keine Einkünfte im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 FG (Bestätigung von BVerwG III C 77.60, BVerwG III C 120.61 und BVerwG III C 200.61).

    Daß die einem Beamten gewährte Trennungsentschädigung nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 2 Abs. 3. Ziff. 4 in Verbindung mit § 19 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 15. September 1953 (BGBl. I S. 1355) - EStG 1953 - gehört, auf die in § 1 der 10. LeistungsDV-LA verwiesen wird, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 2. März 1961 - BVerwG III C 77.60 - (NJW 1961 S. 1178 = ZLA 1961 S. 204) entschieden und erneut in seinem Urteil vom 7. April 1964 - BVerwG III C 120.61 - ausgesprochen.

  • BVerwG, 05.06.1964 - III C 143.62

    Aufwandsentschädigung eines Bezirksvorstehers als Einkünfte i.S.v. § 16 Abs. 1

    Zur Frage, ob die Aufwandsentschädigung eines Bezirksvorstehers zu den Einkünften im Sinne von § 16 Abs. 1 FG gehört (Ergänzung zu BVerwG III C 77.60, Urteil vom 2. März 1961 [Mtbl. BAA 1961, 402 = NJW 1961, 1178]).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 2. März 1961 - BVerwG III C 77.60 - (NJW 1961, 1178 = ZLA 1961, 204 = Mtbl. BAA 1961, 402) eine Trennungsentschädigung nicht als eine im Rahmen von § 16 FG erhebliche Einkunft angesehen, weil sie für die durch die Trennung des Beamten vom Familienhaushalt verursachten Mehrkosten gewährt werde.

  • BVerwG, 07.04.1964 - II C 120.61

    Rechtsmittel

    Gleichwohl kann der Senat aber auch unter Berücksichtigung dessen, daß die Trennungsentschädigung, die eine im öffentlichen Dienst tätige Person erhält, nicht zu den Einkünften im Sinne des § 16 Abs. 1 FG gehört (vgl. Urteil vom 2. März 1961 - BVerwG III C 77.60 -), keine den Rechtsstreit abschließende Entscheidung fällen.
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